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Clubhouse: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

By Barbara Wimmer on 2. März 2021 0 Comments

Seit 19.1.2021 nutze ich die neue, gehypte, audiobasierte Social-Media-App Clubhouse. Weil ich neugierig bin, technologieaffin, ich „praktisch von selbst“ eingeladen wurde und mich zu den Early Adoptern zähle. Wer mich kennt, weiß aber auch, dass ich sehr kritisch bin, was Privatsphäre und IT-Sicherheit betrifft. Dementsprechend habe ich natürlich *nicht* nach dem Login mein Telefonbuch mit der Alpha Exploration Co. geteilt und meine Kontaktdaten erst einmal für mich behalten.

Privacy Policy

Ich las die gesamten AGB und die gesamte Privacy Policy (beides nur auf Englisch verfügbar) durch und stellte fest: Moment mal, da fehlen ganz entscheidende Dinge! Etwa die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO oder GDPR, wie sie auf Englisch heißt) und was mit meinen Nutzerdaten eigentlich genau passiert. Wie lange werden diese gespeichert? Was wird alles erhoben? Weiß die App etwa für ewig, wann ich mich wie lange um welche Uhrzeit in welchen Räumen aufgehalten habe? Simpel zusammengefasst: Was wissen die Betreiber von Clubhouse alles über mich?

Auskuntsbegehren

Am 28.1.2021 folgte meine offizielle Anfrage bei den Betreibern von Clubhouse, ich stellte ein Auskunftbegehren – in englischer Sprache und an ihre E-Mail-Adresse. Ihre Post-Adresse hatte ich allerdings auch ausfindig gemacht. Da sie selbst in ihrer Privacy Policy angeben, man solle sich per E-Mail an sie wenden, habe ich das auf diese Art und Weise getan. Es folgte: Keine Auskunft. Bis zu 31 Tagen hat das Unternehmen maximal Zeit, um dieses Auskunftsbegehren zu beantworten. Doch diese Antwort blieb bis zum 28.2.2021 offiziell aus. Und auch danach, falls ich das hier extra dazu sagen muss…

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Ich wandte mich an noyb.eu, Europäisches Zentrum für digitale Rechte, die mich freundlicherweise bei der Datenschutzbehörde per Vollmacht vertreten. Am 2.3.2021 wurde eine Beschwerde gegen die Alpha Exploration Co. als Betreiber der App Clubhouse eingereicht.

Warum?

Ganz einfach: Ich bin aktive Nutzerin von Clubhouse (ja, ich sehe noch immer fast täglich rein) und ich möchte wissen, was mit meinen Nutzerdaten geschieht. Das ist mein Recht und hat nichts mit Aktivismus zu tun. Ich berichte selbst regelmäßig über Datenschutz-Angelegenheiten und ich vertrete die Meinung, dass sich auch US-Unternehmen an europäisches Recht halten müssen. Wenn Clubhouse in Europa genutzt werden kann, gelten für das US-Unternehmen auch die europäischen Regeln. Wäre das nicht so, wäre es eine krasse Benachteiligung europäischer Start-ups, die ähnliche Dienste an den Start bringen möchten.

Zum Weiterlesen: Ist die gehypte App Clubhouse datenschutzkonform?

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